Unterstützung bei Pflegebedarf
Pflegefall – und was nun? Wenden Sie sich an uns: Gemeinsam mit Ihnen sprechen wir über den Unterstützungsbedarf für Sie bzw. Ihren Angehörigen – und auch über die noch vorhandene Selbstständigkeit. Und dann beraten wir Sie bei allen erforderlichen Schritten zur Beantragung eines Pflegegrades und unterstützen Sie bedarfsgerecht.
Vor der Entlassung aus dem Krankenhaus
Wenn Sie absehen können, dass Ihr Angehöriger (oder Sie selbst) nach der Entlassung voraussichtlich erstmalig professionelle Hilfe benötigen, wenden Sie sich frühzeitig an den Sozialdienst in Ihrem Krankenhaus. Dieser bespricht die möglichen Unterstützungsleistungen mit Ihnen und vermittelt Kontakte zu einer unserer Diakoniestationen bzw. einem Dienstleister Ihrer Wahl.
Wichtig ist, dass alle an der Versorgung Beteiligten rechtzeitig vor der Entlassung über die relevanten Informationen verfügen und das Erforderliche in die Wege leiten. Wenn z.B. ein Pflegebett benötigt wird, muss sichergestellt sein, dass dieses vor der Entlassung auch bereits zuhause angeliefert und aufgebaut ist. Dies leitet ebenfalls der Sozialdienst des Krankenhauses in die Wege.
Medikamente oder Material für eine Wundversorgung müssen ebenso im Vorfeld der Entlassung verordnet sein, damit keine Versorgungslücke entsteht. Auch hier ist der Sozialdienst im Rahmen des Entlassungs- oder Überleitungsmanagements zuständig.
Wünschenswert ist immer, dass die Diakoniestation so früh wie möglich in die Versorgungsplanung eingebunden wird.
Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf!
Unterstützung bei der Haushaltsführung ohne Pflegebedarf
Sie sind nicht pflegebedürftig, benötigen aber Unterstützung bei der Haushaltsführung? Kein Problem, sprechen Sie uns an. In einem individuellen Beratungsgespräch mit der Diakoniestation in Ihrer Nähe wird eine Leitungskraft mit Ihnen gemeinsam versuchen, einen passgenauen Auftrag für Sie zu erstellen. Selbstverständlich erhalten Sie zeitgleich eine differenzierte und transparente Darstellung der Kosten.
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Medizinische Versorgung (Medikamente, Injektionen, Wundverband...)
Wenn Sie im Vorfeld dieser „Behandlungspflege“ Beratung wünschen, wenden Sie sich gerne an die Diakoniestation in Ihrer Nähe. Ansonsten wird der verschreibende Hausarzt Ihnen eine sogenannte „Verordnung häuslicher Krankenpflege“ ausstellen, aus der alle relevanten Informationen hervorgehen. Diese Verordnung müssen Sie vorab unterschrieben bei Ihrem Pflegedienst einreichen. Der Pflegedienst prüft die Verordnung auf Vollständigkeit und reicht diese Verordnung dann bei der Kasse als Antrag auf eine Kostenübernahme ein. Von dem behandelnden Arzt erhalten Sie vorab die entsprechenden Rezepte über die Medikamente oder Materialien zum Einlösen in Ihrer Apotheke, sie werden nicht vom Pflegedienst mitgebracht.
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Demenz Erkrankung eines Familienmitglieds
Die Betreuung eines Demenzerkrankten erfordert sehr viel Geduld und Fürsorge. Dabei besteht die Gefahr, dass die betreuenden Angehörigen sich zunehmend überlasten und mit der Zeit immer weniger Ruhezeiten für sich selber haben. Sprechen Sie uns an, wir unterstützen und beraten Sie gerne.
Die Diakoniestationen bieten z.B. unterschiedliche Betreuungsangebote für Menschen mit einer Demenzerkrankung, vorrangig unter dem Fokus, betreuende Angehörige zu entlasten. Unsere Fachkräfte betreuen Demenzerkrankte z.B. stundenweise zuhause, sie begleiten auf Spaziergängen usw. Darüber hinaus bietet jede Diakoniestation ein Gruppenangebot im jeweiligen Demenz-Betreuungscafé oder in unserem Tagesstübchen. Hier werden Menschen mit einer Demenzerkrankung in einer Kleingruppe über mehrere Stunden professionell und liebevoll betreut.
Eine anteilige Refinanzierung über die Pflegeversicherung ist für Menschen mit einer Demenzerkrankung möglich. Bei der Antragstellung sind wir gerne behilflich, sprechen Sie uns an.
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Wir helfen bei den nächsten Schritten
Was auch immer für Sie ansteht, kommen Sie mit uns ins Gespräch.