Wir fahren in den Urlaub. Wie kann die Pflege unserer/unseres Angehörige/n sichergestellt werden?
Für solche Fälle gibt es ein zusätzliches Budget, die so genannte Verhinderungspflege. Ohne die Kürzung von Pflegegeld oder Pflegesachleistungen können wir für die Betreuung im häuslichen Bereich mit der Pflegekasse bis zu 1.612 € im Jahr für diese Leistungen abrechnen. Sollten Sie die Leistungen der Kurzzeitpflege nicht abrufen, stehen Ihnen aus diesem Budget zusätzlich 806 € zur Verfügung. In Ihrer Abwesenheit können also, ohne dass Ihnen Mehrkosten entstehen, zusätzliche Leistungen erbracht werden, um die Versorgung Ihres Angehörigen sicherzustellen.
Damit Ihnen diese Budgets zur Verfügung stehen, müssen diese am Anfang eines jeden Jahres beantragt werden. Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragsstellung.
Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf!
Wie kann ich als pflegende(r) Angehörige(r) eine Auszeit nehmen, weil mich die Pflege sehr fordert?
Die Betreuung und Versorgung pflegebedürftiger Menschen kostet pflegende Angehörige viel Zeit und Kraft. Viele fühlen sich selbst häufig erschöpft und isoliert. Soziale Kontakte des pflegebedürftigen Menschen aber auch der Angehörigen schlafen häufig in dieser Lebensphase ein. Dabei sind soziale Kontakte und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in jedem Lebensalter ein wichtiger Baustein für die eigene Lebenszufriedenheit und die Bewertung der eigenen Lebensqualität.
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit stundenweise eine kleine Pause vom Alltag zu nehmen. In dieser Zeit betreuen wir Ihren Angehörigen zu Hause oder in unserem Betreuungscafé. Wir richten uns dabei ganz nach den Bedürfnissen der Betroffenen sowie der pflegenden Angehörigen. Ohne dass das Pflegegeld gekürzt wird, können wir für die Betreuung im häuslichen Bereich mit der Pflegekasse bis zu 1.612 € im Jahr für diese Leistungen abrechnen. Sollten Sie die Leistungen der Kurzzeitpflege nicht abrufen, stehen Ihnen aus diesem Budget zusätzlich 806 € zur Verfügung.
Für Personen aller Pflegegrade können €125 Entlastungsleistung mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Diese Leistungen sollen helfen, die häusliche Pflegesituation flexibel nach den Wünschen der Pflegebedürftigen zu gestalten. Wir können die Pflegebedürftigen beispielsweise in ihrem Haushalt unterstützen, bei Arztbesuchen, Freizeitaktivitäten oder Spaziergängen begleiten oder sie nehmen an einem unserer Gruppenangeboten teil.
Mein/e Angehörige/r benötigt Hilfe im Haushalt, können Sie helfen?
Ja, grundsätzlich ist auch eine Versorgung des Haushaltes durch uns möglich.
Die Kosten können bei allen Personen, die einen Pflegegrad erhalten haben, bis zu einem Betrag von monatlich 125 € mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Vor Inanspruchnahme muss bei den Pflegekassen in der Regel ein Antrag gestellt werden. Zur Sicherung der Ansprüche empfehlen wir diesen Antrag zu stellen, unabhängig davon, ob bereits heute diese Leistungen in Anspruch genommen werden.
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Was bekomme ich für die € 125,- bei Pflegegrad 1?
Es handelt sich bei diesen Leistungen um zusätzliche Betreuungs- und Unterstützungsleistungen für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (z. B. Demenz) nach § 45 b SGB XI. Diese Leistungen sollen helfen, die häusliche Pflegesituation flexibel nach den Wünschen der Pflegebedürftigen zu gestalten.
Wir können beispielsweise im Haushalt unterstützen, bei Arztbesuchen, Freizeitaktivitäten oder Spaziergängen begleiten oder die Pflegebedürftigen nehmen an einem unserer Gruppenangebote teil. Diese Leistungen können wir dann bis zu der angegebenen Grenze von € 125,- mit der Pflegekasse abrechnen. Eine Auszahlung dieser Beträge ist nicht möglich, da der Betrag der Erstattung von Aufwendungen dient, die den Versicherten im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Leistungen entstehen. Nehmen Sie diese Leistungen nicht in Anspruch, verfallen diese Beträge am Ende des Kalenderhalbjahres des folgenden Jahres.
Die Pflegekasse will einen Nachweis über einen Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI. Führen Sie diese Beratung durch?
Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, müssen den o.g. Nachweis bei Pflegegrad I bis III halbjährlich sowie ab Pflegegrad IV vierteljährlich erbringen. Die Beratung in der eigenen Häuslichkeit dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege. Dieser Einsatz soll pflegenden Angehörigen regelmäßige Hilfestellungen bieten und sie pflegefachlich unterstützen.
Einen Termin zum Beratungseinsatz können Sie mit der für Sie zuständigen Diakoniestation direkt vereinbaren.
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Ich pflege meine/n an Demenz erkrankte/n Angehörige/n selbst. Geben Sie Kurse im richtigen Umgang mit Demenz?
Regelmäßig bieten die Diakoniestationen Essen gGmbH kostenlose Kurse für pflegende Angehörige von Menschen mit Demenz an.
Um den nächsten Termin zu erfahren melden Sie sich bei uns. Dann können wir Ihre Anmeldung direkt entgegen nehmen.
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Ich pflege meine/n Angehörigen. Wie kann ich lernen, das noch besser zu machen?
In Kooperation mit der Barmer GEK bieten wir regelmäßig kostenlose Kurse für pflegende Angehörige an. Neben grundsätzlichen Informationen zum Thema bietet der Kurs vor allem das gezielte Einüben von wesentlichen Pflegetechniken. Außerdem erhalten die Teilnehmer/innen viele praktische Tipps, die den Pflegealltag entlasten.
Haben Sie Interesse? Dann rufen Sie uns an. Wir informieren Sie über die nächsten Termine und nehmen sehr gerne Ihre Anmeldung entgegen.
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Ich habe eine Möbel- und/oder Kleiderspende. Kann ich diese bei Ihnen abgeben?
Nein, leider haben wir nicht die Möglichkeit die Möbel- oder Kleiderspenden zu lagern und weiterzugeben.
Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an die Möbel- und Kleiderbörse der Neuen Arbeit der Diakonie.
Sie erreichen diese telefonisch unter 0201 2018585
Es gibt doch einen Hausnotruf. Bieten Sie das auch an?
Unser Kooperationspartner sind in diesem Fall die Johanniter. Dort haben Sie die Möglichkeit sich über den Hausnotruf zu informieren und einen Beratungstermin zu vereinbaren.
Telefon: 0201 89646-126
Welche Kosten fallen an für Pflegeleistungen oder medizinische Leistungen?
Medizinische Leistungen werden vom Arzt verordnet und nach Genehmigung durch Ihre Krankenkasse von Ihrer Krankenkasse finanziert. Pro Verordnung wird von Ihrer Krankenkasse eine Zuzahlung in Höhe von 10,00€ erhoben. Außerdem fällt für die ersten 28 Tage im Kalenderjahr eine Zuzahlung in Höhe von 10% der entstandenen Kosten an.
Die Preise für die Leistungen der Ambulanten Pflege, die von der Pflegeversicherung abgedeckt werden, sind mit den Pflegekassen abgestimmt. Ihre Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zur jeweiligen Höchstgrenze des Sachleistungsbudgets Ihres Pflegegrades. Darüber hinaus gehende Leistungen müssen privat bezahlt werden.
Pflege Leistungsübersicht ambulant und teilstationär nach Pflegestärkungsgesetz 2 PDF
Preisliste Pflegeleistungen der Diakoniestationen Essen PDF
Beschreibung der Leistungen der Pflegeversicherung PDF
Welche Kosten fallen an für Alltagshilfen und sonstige Leistungen?
Leistungen, die weder von der Pflegekasse noch von der Krankenkasse übernommen werden, müssen von Ihnen selbst finanziert werden. Wir stellen Ihnen hierzu ein umfangreiches Dienstleistungsangebot zur Verfügung aus dem Sie je nach Bedürfnissen individuell auswählen können.
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Ihre Frage ist nicht dabei?
Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf und stellen Sie uns Ihre Fragen zu Pflege und Betreuung zu Hause: